§ 53 Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

10. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Diplomarbeit

§ 53.

§ 50 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Freigegenstandsbereich „Früherziehung“ nicht gewählt werden kann.

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