§ 51 Patronenprüfordnung 2013

Alte FassungIn Kraft seit 17.12.2013

Auswertung der Messergebnisse

§ 51.

(1) Von allen Punkten der Kalibrierzyklen (§ 45 Abs. 2 und § 46 Abs. 2) ist die Kalibrierkurve zu berechnen, die gemäß folgendem Diagramm eine Regressionskurve x-ten Grades darstellt, und von der die Empfindlichkeit des Druckaufnehmers und seine Abhängigkeit vom Wert P abgeleitet werden können.

(2) Für die Bestimmung der Gerade der „kleinsten Fehlerquadrate“ (§ 44 Abs. 4 und § 45 Abs. 4) ist der DurchschnittswertQk aus den für jede Druckstufe k durchgeführten drei Messungen wie folgt zu berechnen:

  • Es bedeutet:
  • Qk1: erste Messung, Stufe k;

 

  • Qk2: zweite Messung, Stufe k;

 

  • Qk3: dritte Messung, Stufe k.
  

(3) Die Empfindlichkeiten Sk sind mit Hilfe der Wertepaare Pk undQk wie folgt zu ermitteln:

.

.

Es bedeutet:

S: mittlere Empfindlichkeit;

 

Pk: Kalibrierdruck der Druckstufe k;

 

Qk: mittlere Ladung bei Druck Pk;

 

n: Zahl der Kalibrierstufen.

  

(4) Die Berechnung der Linearität L ist nach folgender Formel vorzunehmen:

.

Es bedeutet:

 

 

QFS = Ladung der höchsten Stufe

 

PFS = Druck der höchsten Stufe.

  

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020

Gesetzesnummer

20008706

Dokumentnummer

NOR40159068

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