Auswertung der Messergebnisse
§ 51.
(1) Von allen Punkten der Kalibrierzyklen (§ 45 Abs. 2 und § 46 Abs. 2) ist die Kalibrierkurve zu berechnen, die gemäß folgendem Diagramm eine Regressionskurve x-ten Grades darstellt, und von der die Empfindlichkeit des Druckaufnehmers und seine Abhängigkeit vom Wert P abgeleitet werden können.
(2) Für die Bestimmung der Gerade der „kleinsten Fehlerquadrate“ (§ 44 Abs. 4 und § 45 Abs. 4) ist der DurchschnittswertQk aus den für jede Druckstufe k durchgeführten drei Messungen wie folgt zu berechnen:
|
|
|
|
|
|
(3) Die Empfindlichkeiten Sk sind mit Hilfe der Wertepaare Pk undQk wie folgt zu ermitteln:
- Zu Vergleichszwecken ist die mittlere Empfindlichkeit S mit Hilfe der folgenden Gleichung zu berechnen:
Es bedeutet: | S: mittlere Empfindlichkeit; |
| Pk: Kalibrierdruck der Druckstufe k; |
| Qk: mittlere Ladung bei Druck Pk; |
| n: Zahl der Kalibrierstufen. |
(4) Die Berechnung der Linearität L ist nach folgender Formel vorzunehmen:
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020
Gesetzesnummer
20008706
Dokumentnummer
NOR40159068
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)