§ 51
§ 51. Die am Ende der Ausbildung abzuhaltende Diplomprüfung hat nachstehende Unterrichtsfächer zu umfassen:
Psychiatrie;
Praktische Übungen in Handfertigkeiten und handwerkliche
Tätigkeiten;
Theorie und Praxis der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
3. Teil;
Arbeitsphysiologie;
Grundsätze der Rehabilitation und der Zusammenarbeit im Rehabilitationsteam.
Logopädisch-phoniatrisch-audiometrischer Dienst.
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