§ 50k
Einstufung bei Rückreihung
Der Vertragsbedienstete, der gemäß § 50c Abs. 3 Z 2 rückgereiht wird, ist in der neuen Entlohnungsklasse in die Entlohnungsstufe einzureihen, die ziffernmäßig der Entlohnungsstufe in der bisherigen Entlohnungsklasse entspricht.
23.11.2021
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