Ersatzprüfungstermine
§ 4a.
(1) Kandidaten, welche nachweislich wegen einer Erkrankung (ärztliches Attest) oder einer gesundheitsbehördlichen Entscheidung zur Klausurarbeit zum gemäß § 4 verordneten Termin im Haupttermin 2021 nicht antreten konnten, können zu den im folgenden genannten Terminen zu bis zu drei Klausurarbeiten im Haupttermin 2021 antreten. Auf eine allfällige vierte Klausurarbeit ist § 7 Abs. 7 anzuwenden. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat aus einem der genannten Gründe zur mündlichen Prüfung nicht antreten konnte, so hat sie oder er spätestens mit Wegfall des Grundes für das gerechtfertigte Fernbleiben mitzuteilen, ob der Antrag auf mündliche Prüfung aufrecht bleibt. Erfolgt keine solche Mitteilung binnen zwei Unterrichtstagen ab Wegfall des Grundes, so gilt der Antrag als zurückgezogen.
(2) Für die nachstehend genannten Prüfungsgebiete werden folgende ersatzweisen Prüfungstermine für Personen gemäß Abs. 1 festgesetzt:
| Ersatz-Haupttermin 2021 | |
Prüfungsgebiet | Datum | |
Deutsch | Mo | 7. Juni 2021 |
(angewandte) Mathematik | Di | 8. Juni 2021 |
Englisch, Französisch, Spanisch, Latein, Griechisch | Mi | 9. Juni 2021 |
Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch | Do | 10. Juni 2021 |
Italienisch | Fr | 11. Juni 2021 |
(3) Ein Ersatz-Haupttermin für abschließende Prüfungen berufsbildender mittlerer Schulen und für schriftliche Klausurarbeiten in nichtstandardisierten Prüfungsgebieten ist durch die Schulbehörde zu verordnen. In nichtstandardisierten Prüfungsgebieten kann die Schulleitung bis spätestens 2. Juni 2021 durch Anschlag in der betreffenden Schule verordnen, dass die Kandidaten statt der Klausurarbeit eine Kompensationsprüfung am von der Schulbehörde verordneten Termin der Kompensationsprüfungen abzulegen haben. Eine solche Verordnung der Schulleitung ist der Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.
(4) Wird eine Klausurarbeit mit „Nicht genügend“ beurteilt, so gilt die betreffende Person mit der Bekanntgabe der negativen Leistungsbeurteilung als zur Kompensationsprüfung angemeldet.
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2021
Gesetzesnummer
20011438
Dokumentnummer
NOR40233487
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