§ 4a Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21

Alte FassungIn Kraft seit 07.9.2021

Ersatzprüfungstermine

§ 4a.

(1) Kandidaten, welche nachweislich wegen einer Erkrankung (ärztliches Attest) oder einer gesundheitsbehördlichen Entscheidung zur Klausurarbeit zum gemäß § 4 verordneten Termin im Haupttermin 2021 nicht antreten konnten, können zu den im folgenden genannten Terminen zu bis zu drei Klausurarbeiten im Haupttermin 2021 antreten. Auf eine allfällige vierte Klausurarbeit ist § 7 Abs. 7 anzuwenden. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat aus einem der genannten Gründe zur mündlichen Prüfung nicht antreten konnte, so hat sie oder er spätestens mit Wegfall des Grundes für das gerechtfertigte Fernbleiben mitzuteilen, ob der Antrag auf mündliche Prüfung aufrecht bleibt. Erfolgt keine solche Mitteilung binnen zwei Unterrichtstagen ab Wegfall des Grundes, so gilt der Antrag als zurückgezogen.

(2) Für die nachstehend genannten Prüfungsgebiete werden folgende ersatzweisen Prüfungstermine für Personen gemäß Abs. 1 festgesetzt:

 

Ersatz-Haupttermin 2021

Prüfungsgebiet

Datum

Deutsch

Mo

7. Juni 2021

(angewandte) Mathematik

Di

8. Juni 2021

Englisch, Französisch, Spanisch, Latein, Griechisch

Mi

9. Juni 2021

Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch

Do

10. Juni 2021

Italienisch

Fr

11. Juni 2021

   

(3) Ein Ersatz-Haupttermin für abschließende Prüfungen berufsbildender mittlerer Schulen und für schriftliche Klausurarbeiten in nichtstandardisierten Prüfungsgebieten ist durch die Schulbehörde zu verordnen. In nichtstandardisierten Prüfungsgebieten kann die Schulleitung bis spätestens 2. Juni 2021 durch Anschlag in der betreffenden Schule verordnen, dass die Kandidaten statt der Klausurarbeit eine Kompensationsprüfung am von der Schulbehörde verordneten Termin der Kompensationsprüfungen abzulegen haben. Eine solche Verordnung der Schulleitung ist der Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.

(4) Wird eine Klausurarbeit mit „Nicht genügend“ beurteilt, so gilt die betreffende Person mit der Bekanntgabe der negativen Leistungsbeurteilung als zur Kompensationsprüfung angemeldet.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2021

Gesetzesnummer

20011438

Dokumentnummer

NOR40237799

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