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§ 4a Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten
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21.5.2020 bis 15.06.2020 (BGBl. II Nr. 263/2020)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.5.2020 bis 20.05.2020 (BGBl. II Nr. 195/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.