§ 4a Auswirkungen der Abschaffung der Selbstträgerschaft

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.2009

Inkrafttreten von Änderungen

§ 4a

Soweit die in den §§ 1 bis 4 kundgemachten Werte durch eine Änderung dieser Verordnung geändert werden, sind Differenzen zu den bisherigen Werten für die Jahre ab 2008 bei den jeweils nächsten Zahlungsterminen auszugleichen.

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