Schlussbestimmungen
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 16. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die
- 1. Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmtem Spielzeug aus Kunststoff für Kinder unter 36 Monaten, BGBl. II Nr. 255/1998 und
- 2. Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten, BGBl. II Nr. 111/2000,
außer Kraft.
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