§ 4 Weichm-V

Alte FassungIn Kraft seit 16.1.2007

Schlussbestimmungen

§ 4

(1) Diese Verordnung tritt mit 16. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die

  1. 1. Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmtem Spielzeug aus Kunststoff für Kinder unter 36 Monaten, BGBl. II Nr. 255/1998 und
  2. 2. Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten, BGBl. II Nr. 111/2000,

    außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)