Fachrechnen und Fachkalkulation
§ 4.
Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat zu umfassen:
- 1. je eine Aufgabe aus den Bereichen:
- a) Litzen- und Schaft- bzw. Harnischberechnung,
- b) Blattberechnung,
- c) Rapportberechnung,
- d) Flächen- und Materialbedarfsberechnung,
- e) Rechnen mit Numerierungssystemen,
- 2. die Ausführung eines fachlichen Kalkulationsbeispieles (Ermittlung der Arbeitszeit, des Materialbedarfs, des Abfallanfalles, der Stückkosten bzw. der Meterware und der Lohnkosten sowie Erstellung eines Anbots).
Schlagworte
Flächenberechnung
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10006958
Dokumentnummer
NOR12075931
alte Dokumentnummer
N5198910038H
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