Inhalt der Wissensbilanz
§ 4
(1) Im Abschnitt „I.1 Wissensbilanz – Narrativer Teil“ sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.
- a) Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
- b) Organisation
- c) QualitätssicherungundQualitätsmanagement
insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow – Up Maßnahmen.
- d) PersonalentwicklungundNachwuchsförderung
insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern nach der Elternkarenz.
- e) Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und –netzwerke; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).
- f) Studien und Weiterbildung
insbesondere Stand der Bologna-Umsetzung; Studieneingangs- und Orientierungsphase; Studien mit Zulassungsverfahren; Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher; Maßnahmen betreffend Studienberatung und Studienwahl; Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen; Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten; Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
- g) Gesellschaftliche Zielsetzungen
insbesondere Frauenförderung und Gleichstellung (Umsetzung des universitären Frauenförderungsplans, Entwicklung der Implementierung und Umsetzung von Gender Studies-Lehre sowie Entwicklung der genderrelevanten Forschung); Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit; Maßnahmen für Absolventinnen und Absolventen; Wissenschaftskommunikation und Wissens- und Technologietransfer.
- h) Internationalität und Mobilität
insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchses; Teilnahme an Projekten im Rahmen von EU-Bildungsprogrammen.
- i) Kooperationen
insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; in der Regel 3 bis 5 Top-(Forschungs-)Kooperationen als Beispiele.
- j) Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
- k) Bauten
- l) Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG und Veterinärmedizinische Universität Wien)
- m) Preise und Auszeichnungen
- n) Resümee und Ausblick
(2) Der Abschnitt „I.2 Wissensbilanz – Kennzahlen“ ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:
1. Intellektuelles Vermögen
- 1.A Humankapital
- 1.B Beziehungskapital
- 1.C Strukturkapital
2. Kernprozesse
- 2.A Lehre und Weiterbildung
- 2.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
3. Output und Wirkungen der Kernprozesse
- 3.A Lehre und Weiterbildung
- 3.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
4. Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)
(3) Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 1.A.1 Personal
- 1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
- 1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
- 1.A.4 Frauenquoten
- 1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
(4) Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
- 1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
(5) Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
- 1.C.2 Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
(6) Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
- 2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
- 2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
- 2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
- 2.A.5 Anzahl der Studierenden
- 2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
- 2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien
- 2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
- 2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
- 2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender
(7) Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
- 2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
(8) Dem Unterabschnitt „3.A Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse
- 3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
- 3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
(9) Dem Unterabschnitt „3.B Output und Wirkungen der Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
- 3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
- 3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
(10) Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Abs. 2 Z 4) umfasst folgende Kennzahlen:
- 4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
- 4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
- 4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
- 4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
- 4.5 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
(11) Definition, Erhebungsebene, Schichtungsmerkmale, Merkmalsausprägungen sowie Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt der einzelnen Kennzahlen sind derAnlage 1 zu entnehmen.
(12) Die Darstellung der Kennzahlen hat den Vorgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einschließlich der Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäßAnlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur).
(13) Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Wirkungsbereich, strategische Ziele und Profilbildung (Abs. 1 lit. a) zu interpretieren.
(14) Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen. In der Verlaufsdarstellung ist eine Reduktion von Kennzahlen auf Summenzeilen zulässig.
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