Die nun geltende Meisterprüfungsordnung für die Handwerke der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kürschner und Säckler wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, sondern ist im RIS unter „Kundmachungen, Erlässe“ abrufbar.
Fachrechnen und Fachkalkulation
§ 4.
Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat zu umfassen:
- 1. je eine Aufgabe aus den Bereichen
- a) Flächenberechnungen und
- b) Materialbedarfsberechnungen und
- 2. die Ausführung eines fachlichen Kalkulationsbeispieles.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2023
Gesetzesnummer
20000218
Dokumentnummer
NOR40001806
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