§ 4 Wäschewarenerzeuger-Meisterprüfungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 29.12.1999

Die nun geltende Meisterprüfungsordnung für die Handwerke der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kürschner und Säckler wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, sondern ist im RIS unter „Kundmachungen, Erlässe“ abrufbar.

Fachrechnen und Fachkalkulation

§ 4.

Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat zu umfassen:

  1. 1. je eine Aufgabe aus den Bereichen
  1. a) Flächenberechnungen und
  2. b) Materialbedarfsberechnungen und
  1. 2. die Ausführung eines fachlichen Kalkulationsbeispieles.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2023

Gesetzesnummer

20000218

Dokumentnummer

NOR40001806

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