§ 4.
Die Volumenkonzentration einer Alkohol-Wasser-Mischung ist bei der Meßtemperatur im Verhältnis zur Bezugstemperatur von 20 ºC mit Hilfe von geeichten Alkoholmetern zu bestimmen. Zur Feststellung der wahren Stärke bei der Bezugstemperatur und zur Berechnung der Menge an reinem Alkohol in der zu prüfenden Alkohol-Wasser-Mischung sind amtliche Alkoholtafeln zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020
Gesetzesnummer
10004943
Dokumentnummer
NOR12054337
alte Dokumentnummer
N3199545180J
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