§ 4
(1) Den Dienstgrad "Brigadier" führen
- 1. die Gruppenleiter in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
- 2. der Kommandant des Kommandos Führungsunterstützung,
- 3. der Leiter des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik,
- 4. der Leiter des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes,
- 5. der Leiter des Abwehramtes und
- 6. der Kommandant der Heeresunteroffiziersakademie.
(2) Über die Fälle des Abs. 1 hinaus führen den Dienstgrad "Brigadier" Personen, die
- 1. mit einer Verwendung betraut sind, in der dieser Dienstgrad erreicht werden kann, und
- 2. seit mindestens drei Jahren den Dienstgrad "Oberst" geführt haben.
(3) Verwendungen nach Abs. 2 Z 1 sind
- 1. die Abteilungsleiter in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
- 2. der Kommandant des Heeresspitals,
- 3. der Kommandant des Kommandos Spezialeinsatzkräfte,
- 4. der Kommandant des Kommandos Luftraumüberwachung,
- 5. die Militärkommandanten,
- 6. die Brigadekommandanten,
- 7. die Schulkommandanten, sofern sie auch die höchsten Repräsentanten ihrer Waffengattung (Waffengattungsspitze) sind,
- 8. der Kommandant der Heeresversorgungsschule,
- 9. der Kommandant der Sanitätsschule,
- 10. der Stellvertreter des Leiters der Direktion für Sicherheitspolitik in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
- 11. der Stellvertreter des Kommandanten Landstreitkräfte,
- 12. der Stellvertreter des Kommandanten der Landesverteidigungsakademie,
- 13. der Stellvertreter des Kommandanten der Theresianischen Militärakademie,
- 14. der Stellvertreter des Kommandanten des Kommandos Führungsunterstützung,
- 15. der Stellvertreter des Kommandanten des Kommandos Einsatzunterstützung,
- 16. der Stellvertreter des Leiters des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik,
- 17. der Stellvertreter des Leiters des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes,
- 18. der Stellvertreter des Leiters des Heeres-Nachrichtenamtes,
- 19. der Stellvertreter des Leiters des Abwehramtes,
- 20. die Leiter der Abteilungen "Waffensysteme und Munition", "Fahrzeuge, Gerät und Pers-Ausrüstung" und "Luftzeug", der Leiter der Kaufmännischen Abteilung sowie die Bereichsleiter "Waffen- und Munitionstechnik", "Fahrzeuge und Pioniertechnik" und "Elektrotechnik und Optronik", jeweils im Amt für Rüstung und Wehrtechnik,
- 21. die Leiter der Abteilungen "Einkauf" und "Informations- und Kommunikationstechnologie-Systeme", des "Instituts für Militärgeographie" sowie der Bereichsleiter "IKT-Betrieb", jeweils im Kommando Führungsunterstützung,
- 22. die Leiter der Abteilung "Bau- und Gebäudetechnik", der "Heeres-Liegenschafts- und Forstdirektion" sowie der Wirtschaftsabteilung, jeweils im Heeres-Bau- und Vermessungsamt,
- 23. der Chef des Stabes im Kommando Landstreitkräfte,
- 24. der Chef des Stabes im Kommando Luftstreitkräfte,
- 25. der Chef des Stabes im Kommando Internationale Einsätze,
- 26. die Leiter der Generalstabsabteilungen 1 (G 1), 3 (G 3) und 4 (G 4) im Kommando Landstreitkräfte,
- 27. die Leiter der Generalstabsabteilungen 1 (G 1) und 3 (G 3) im Kommando Luftstreitkräfte,
- 28. der Leiter des Materialstabes Luft im Kommando Luftstreitkräfte,
- 29. die Leiter der Generalstabsabteilungen 1 (G 1), 3 (G 3) und 4 (G 4) im Kommando Internationale Einsätze und
- 30. der Leiter des Instituts für höhere militärische Führung an der Landesverteidigungsakademie.
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