§ 4
§ 4. Die Anmeldung zur automationsunterstützten Datenübertragung erfolgt, sofern der Unternehmer noch nicht Teilnehmer von FinanzOnline ist, bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)