Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 4.
Statistische Einheiten sind Unternehmen, die im Bundesgebiet ansässig sind und schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten der gemäß § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Systematiken der Wirtschaftstätigkeiten ausüben:
- 1. Tätigkeiten gemäß den Abschnitten C bis O (ohne Abschnitt L) der ÖNACE 2003 (bis inklusive dem Berichtsjahr 2007)
- 2. Tätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis S (ohne Abschnitt O) der ÖNACE 2008 (ab dem Berichtsjahr 2008).
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