§ 4 Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

§ 4.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Übertragung des Rechts zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz, BGBl. Nr. 627/1995, außer Kraft.

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