Tritt mit Inkrafttreten des Studienplanes für die Studienrichtung Informatik, Studienzweig Angewandte Informatik, an der Universität Salzburg, spätestens aber mit 30. September 1997 außer Kraft (vgl. § 7 Abs. 3, BGBl. Nr. 414/1992 idF BGBl. Nr. 774/1994).
Wahlfächer (Anwendungsfächer)
§ 4.
Als Wahlfächer (Anwendungsfächer) gemäß § 6 Abs. 2 lit. e und § 9 Abs. 3 lit. c kommen alle jene Fächer der an der Universität Salzburg eingerichteten ordentlichen Studien in Betracht, aus denen Lehrveranstaltungen mit einem computerwissenschaftlichen Bezug im Rahmen dieser ordentlichen Studien angeboten werden. Die in Betracht kommenden Wahlfächer (Anwendungsfächer) sind im Studienplan zu nennen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025
Gesetzesnummer
10009656
Dokumentnummer
NOR12122385
alte Dokumentnummer
N7198816791J
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