§ 4 Schrott-UStV

Alte FassungIn Kraft seit 16.6.2007

§ 4

Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)