Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010567
Dokumentnummer
NOR40212683
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