§ 4 NLV 2019

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2019

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Inkrafttreten

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010567

Dokumentnummer

NOR40212683

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