§ 4 ModellV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Quantitative Standards

§ 4

(1) Die Risikopositionen sind täglich gemäß den Z 1 bis 7 zu berechnen:

  1. 1. Bei der Berechnung ist von einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 vH auszugehen;
  2. 2. die gewählte Methode der Ermittlung der Risikopositionen (zB Varianz-, Covarianz-Ansatz, historische Simulation, Monte Carlo Simulation) ist im Risikomanagement-Handbuch anzugeben und stetig anzuwenden;
  3. 3. es ist ein Preisschock einzusetzen, der einer Preisänderung über einen Zeitraum von zehn Geschäftstagen entspricht; falls es für das jeweilig verwendete Modellkonzept theoretisch begründet ist, können auch Risikopositionswerte eingesetzt werden, die auf Grund einer kürzeren Haltedauer berechnet und mit der Quadratwurzel der Dauer auf zehn Tage adaptiert wurden;
  4. 4. der historische Beobachtungszeitraum, der bei Berechnung der Risikopositionen zugrunde gelegt wird, beträgt mindestens ein Jahr;
  5. 5. die Datenreihen sind mindestens alle drei Monate zu aktualisieren und bei erheblichen Änderungen der Marktpreise zu überarbeiten; werden die Datenreihen in einem längeren als einmonatigem Zeitintervall aktualisiert, hat der gewogene Durchschnitt der einzelnen Werte mindestens sechs Monate zurückzuliegen;
  6. 6. es können empirische Korrelationen innerhalb der allgemeinen Risikokategorien Zinssätze, Wechselkurse, Aktienkurse und Rohstoffpreise sowie damit zusammenhängender Optionsvolatilitäten in jeder Kategorie von Risikofaktoren berücksichtigt werden; bei Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den allgemeinen Risikokategorien hat das Kreditinstitut zu dokumentieren, daß das Korrelationsmeßsystem auf einem soliden Konzept beruht, dieses korrekt implementiert ist und stetig angewendet wird.

(2) Die typischen Risiken von Optionen innerhalb der einzelnen allgemeinen Risikokategorien sind genau zu erfassen. Für die Messung des Optionsrisikos gelten insbesondere die folgenden Kriterien:

  1. 1. Die Modelle haben die nichtlinearen Preismerkmale der Optionspositionen zu erfassen; dabei kann sowohl von einer Neubewertung als auch von einer zusätzlichen Berücksichtigung des Gamma-Risikos, beispielsweise über den Taylor-Ansatz, ausgegangen werden;
  2. 2. ein voller zehntägiger Preisschock ist auf die Optionspositionen und Positionen mit optionsähnlichen Merkmalen anzuwenden; falls es theoretisch begründet ist, können auch Risikopositionswerte eingesetzt werden, die auf Grund einer kürzeren Haltedauer berechnet und auf zehn Tage adaptiert wurden;
  3. 3. das Modell hat jene Risikofaktoren zu beinhalten, die das Vega-Risiko, die Volatilitäten der den Optionspositionen zugrundeliegenden Zinssätze, Kurse und Preise, abdecken; das Kreditinstitut hat bei großen oder komplexen Optionenportefeuilles ausführliche Spezifikationen der betreffenden Volatilitäten zu verwenden; die Volatilität der Optionspositionen ist an Hand eines Simulationsverfahrens nach verschiedenen Laufzeiten getrennt zu messen.

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