Höhe der Sicherheit bei Vorschusszahlungen
§ 4.
Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts anderes über die Höhe der Vorschusssicherheit vorgeschrieben ist, beträgt diese Vorschusssicherheit 110% des Vorschussbetrages.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Gesetzesnummer
20010530
Dokumentnummer
NOR40210540
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