Zulassung von Importeuren
§ 4.
Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen von im Sektor Milch bestehenden spezifischen Regeln für Importe zu reduzierten Zollsätzen im Rahmen eines Importkontingents Milcherzeugnisse einführen wollen, haben bei der AMA die Zulassung zu beantragen. Dabei sind zusätzlich zu den in den Gemeinschaftsrechtsvorschriften vorgesehenen Unterlagen
- 1. die UID-Nummer, sofern eine solche zugeteilt wurde, und
- 2. ein Auszug aus dem Firmenbuch, soweit es sich um eine eingetragene Firma handelt,
- vorzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Gesetzesnummer
20005649
Dokumentnummer
NOR40095249
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