§ 4 Marchfeld - wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung

Alte FassungIn Kraft seit 07.3.1964

§ 4

Das Interesse des Wasserverbandes Marchfeld am Schutz und an der Entwicklung des Widmungsgebietes wird im Sinne des § 54 Abs. 2 lit. e des Wasserrechtsgesetzes 1959 als rechtliches Interesse anerkannt.

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