Liquiditätsrisikominderung
§ 4
Kreditinstitute haben verschiedene Vorkehrungen zur Minderung des Liquiditätsrisikos, einschließlich eines Limitsystems und Liquiditätspuffern, zu treffen, um unterschiedlichen Stresssituationen standhalten zu können. Sie haben Vorkehrungen zur Sicherstellung einer hinreichend diversifizierten Finanzierungsstruktur und des Zugangs zu Finanzierungsquellen zu treffen. Diese Vorkehrungen sind regelmäßig zu überprüfen.
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