materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 422/2021
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 21. November 2019, KV 103/2020, heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021
Gesetzesnummer
20011268
Dokumentnummer
NOR40226263
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)