materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 303/2023
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 23. November 2021, KV 9/2022, heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2023
Gesetzesnummer
20012022
Dokumentnummer
NOR40247213
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