materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 272/2024
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 10,23 € heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2024
Gesetzesnummer
20012375
Dokumentnummer
NOR40256276
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
