Die nun geltende Meisterprüfungsordnung für die Handwerke der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kürschner und Säckler wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, sondern ist im RIS unter „Kundmachungen, Erlässe“ abrufbar.
Fachrechnen und Fachkalkulation
§ 4.
Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat zu umfassen:
- 1. je eine Aufgabe aus den Bereichen
- a) Flächenberechnungen,
- b) Materialbedarfsberechnungen
- und
- 2. die Ausführung eines fachlichen Kalkulationsbeispieles.
Schlagworte
Prüfungsgegenstand, Prüfungsstoff, Rechnen, Kalkulation
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2023
Gesetzesnummer
10006835
Dokumentnummer
NOR12074558
alte Dokumentnummer
N51986184140
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