A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
Aktive Frauenförderung
§ 4
Im Wirkungsbereich des Verwaltungsbereiches Wirtschaft wird auf allen Ebenen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
Aktive Frauenförderung
§ 4
Im Wirkungsbereich des Verwaltungsbereiches Wirtschaft wird auf allen Ebenen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet.
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