§ 4 Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2012

Auswahlkriterien

§ 4.

(1) In Bewerbungsgesprächen sind frauendiskriminierende Fragestellungen (wie Familienplanung) unzulässig.

(2) Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern dürfen keine Auswahl- und Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren. Insbesondere sind die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG zu beachten.

Schlagworte

Auswahlkriterium

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2023

Gesetzesnummer

20007866

Dokumentnummer

NOR40140278

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