Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 4.
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
- a) Verwendungsgruppe A1:
– Sektionsleitung: | 1 Frau, 3 Männer; 1 unbesetzt |
– Stellvertretung der Sektionsleitung: | 4 Frauen, 1 Mann; 0 unbesetzt |
– Abteilungsleitung: | 11 Frauen, 22 Männer; 0 unbesetzt |
– Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: | 19 Frauen, 38 Männer; 8 unbesetzt |
- Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A1 99 besetzte (und 9 unbesetzte) Funktionen; von den 99 sind 35 mit Frauen besetzt, dies sind 35,4 % (Frauenförderungsplan 2016/2017: 33,3 %).
- Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2016/2017 (§ 12 in BGBl. II Nr. 427/2016) konnten somit überwiegend erreicht werden:
Funktion | Ziel laut FFP 2016/2017 | Ist zum Stichtag 31.12.2017 |
Anteil der Frauen in % | ||
Sektionsleitung, Sektionsleitung-Stellvertretung | 50 | 55,56 |
Abteilungsleitung | 31 | 33,33 |
Abteilungsleitung-Stellvertretung, Prüfungs- und Fachbereichsleitung | 35 | 33,33 |
- b) Verwendungsgruppe A3:
– Leitung Facility Servic | 1 Mann |
– Leitung der allgemeinen Kanzlei: | 1 Frau |
– Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: | 5 Frauen |
– Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen | 3 Frauen; 2 unbesetzt |
- Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A3 10 besetzte (und 2 unbesetzte) Funktionen; hievon sind 9 mit Frauen besetzt, dies sind 90 % (Frauenförderungsplan 2016/2017: 90,00 %).
Schlagworte
Prüfungsleitung
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2020
Gesetzesnummer
20010191
Dokumentnummer
NOR40201820
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