§ 4.
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Neusiedlersee DAC“ zu stellen, hat dies jährlich dem Regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020
Gesetzesnummer
20011293
Dokumentnummer
NOR40226848
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