§ 4 wurde zweimal vergeben.
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
§ 4 wurde zweimal vergeben.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2023
Gesetzesnummer
20006166
Dokumentnummer
NOR40103923
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