§ 4.
Der BahnExpress-extra-Schein ist bei der Aufgabe von Gütern als BahnExpress extra nach dem Österreichischen Eisenbahn-Gütertarif Teil V (ÖGT V) zu verwenden und besteht aus vier Teilen:
Blatt 1: Original erhält der Empfänger
Blatt 2: Empfangsschein bleibt im Bestimmungsbahnhof
Blatt 3: Versandschein bleibt im Versandbahnhof
Blatt 4: Doppel erhält der Absender
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025
Gesetzesnummer
10006815
Dokumentnummer
NOR12074352
alte Dokumentnummer
N5198613073L
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