Öffentliche Orte
§ 4.
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2021
Gesetzesnummer
20011696
Dokumentnummer
NOR40238927
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Öffentliche Orte
§ 4.
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2021
Gesetzesnummer
20011696
Dokumentnummer
NOR40238927
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)