Kontinuität, Periodizität, Referenzzeitraum
§ 48.
Die Erhebung über verwendete Pflanzenschutzmittel ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 einmalig über das Erntejahr 2026 durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Gesetzesnummer
20012812
Dokumentnummer
NOR40267659
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
