§ 465 EO

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2021

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

§ 465.

Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für

  1. 1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro,
  2. 2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro und
  3. 3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 4,50 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10001700

Dokumentnummer

NOR40233995

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)