4. Hauptstück
Aufbau der Verwaltung
1. Abschnitt
Organe
§ 45
Die Organe der Gehaltskasse sind:
- 1. die Delegiertenversammlung,
 - 2. der Vorstand,
 - 3. zwei Obleute und zwei Obmannstellvertreter,
 - 4. der Kontrollausschuss.
 
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