Medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst
§ 44
§ 44. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres sind Einzelprüfungen aus nachstehenden Unterrichtsfächern abzuhalten:
Anatomie;
Physiologie;
Hygiene und Umweltschutz;
Chemie I;
Laboratoriumskunde;
Erste Hilfe und Verbandslehre;
Medizinische Technologie;
Medizinische Dokumentation und Rechentechnik ;
Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes;
Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes;
Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)