§ 43a K-DRG 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2021

§ 43a
Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

Beamte haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeitern und als Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kollegen sowie Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.

24.02.2021

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)