§ 42a AsylG 1997

Alte FassungIn Kraft seit 22.11.2003

§ 42a

§ 42a. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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