Zu Art. 16 ZK
§ 42
Durch die Regelung des Artikels 16 ZK und des § 23 bleiben die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebenden Aufbewahrungspflichten unberührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Zu Art. 16 ZK
§ 42
Durch die Regelung des Artikels 16 ZK und des § 23 bleiben die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebenden Aufbewahrungspflichten unberührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)