§ 42 Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich der Schulen für Berufstätige)

Alte FassungIn Kraft seit 07.4.1993

Zum Außerkrafttreten vgl. die §§ 29 und 30, BGBl. II Nr. 58/2000.

Umfang der mündlichen Prüfung (Prüfungsgebiete)

§ 42.

(1) Die mündliche Prüfung umfaßt:

  1. 1. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Pädagogik“,
  2. 2. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Psychologie“,
  3. 3. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Biologische und medizinische Grundlagen der Sonderpädagogik“ und
  4. 4. je nach dem vom Prüfungskandidaten im dritten Semester gewählten Bereich der Sonderkindergartenpraxis eine mündliche Teilprüfung in einem der folgenden Prüfungsgebiete:
  1. a) „Sonderdidaktik: Erziehung und Bildung des lern- und geistig behinderten Kindes“,
  2. b) „Sonderdidaktik: Erziehung und Bildung des verhaltensauffälligen Kleinkindes“,
  3. c) „Sonderdidaktik: Erziehung und Bildung des sprachbehinderten Kleinkindes“,
  4. d) „Sonderdidaktik: Erziehung und Bildung des körperbehinderten Kleinkindes“,
  5. e) „Sonderdidaktik: Erziehung und Bildung des hörgeschädigten Kleinkindes“ oder
  6. f) „Sonderdidaktik: Erziehung und Bildung des sehgeschädigten Kleinkindes“.

(2) Die Prüfungsgebiete gemäß Abs. 1 Z 4 lit. a bis f umfassen jeweils den entsprechenden unter Z 1 bis 6 genannten Pflichtgegenstand, wobei sachzusammenhängende Probleme des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik mit zu erfassen sind:

  1. 1. „Didaktik der Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern“,
  2. 2. „Didaktik der Arbeit mit verhaltensauffälligen Kleinkindern“,
  3. 3. „Didaktik der Arbeit mit sprachbehinderten Kleinkindern“,
  4. 4. „Didaktik der Arbeit mit körperbehinderten Kleinkindern“,
  5. 5. „Didaktik der Arbeit mit hörgeschädigten Kleinkindern“ und
  6. 6. „Didaktik der Arbeit mit sehgeschädigten Kleinkindern“.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2025

Gesetzesnummer

10009892

Dokumentnummer

NOR12124741

alte Dokumentnummer

N7199326993J

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