§ 42 MedienG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Anklageberechtigung

§ 42.

Wird gegen ein periodisches Medium eine strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne daß erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, Anklage einzubringen.

ÜR: Art. XXIV, BGBl. I Nr. 112/2007

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2020

Gesetzesnummer

10000719

Dokumentnummer

NOR40095093

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