§ 42 GMMO-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2013

Regelungen für standardisierte Lastprofile

§ 42.

(1) Der Verteilergebietsmanager erstellt in Kooperation mit dem jeweiligen Verteilernetzbetreiber je Netzbereich, je Bilanzgruppe und je SLP-Typ, mittels geeigneter Temperaturprognosen, eine SLP-Verbrauchsprognose bis 12.00 Uhr für den jeweiligen Folgetag und übermittelt diese in Summe an den jeweiligen Bilanzgruppenverantwortlichen

(2) Der Verteilergebietsmanager aktualisiert diese SLP-Verbrauchsprognosen gemäß Abs. 1 anhand aktueller Temperaturprognosen in Kooperation mit dem jeweiligen Verteilernetzbetreiber innerhalb des Gastages zweimal täglich und übermittelt diese jeweils wieder an den jeweiligen Bilanzgruppenverantwortlichen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)