Reihenfolge der Prüfungen
§ 41
Bei den Fachprüfungen hat der Prüfungskandidat zuerst den schriftlichen Prüfungsteil positiv abzulegen. Sodann ist er berechtigt, zum mündlichen Prüfungsteil anzutreten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)