§ 3a Errichtung einer Brenner Eisenbahn GmbH“

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Besonderes regionales Interesse

§ 3a.

Die Gewährung eines Zuschusses für die Bereitstellung oder die Planung und den Bau der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben im besonderen regionalen Interesse kann davon abhängig gemacht werden, dass entsprechende Beiträge von Dritten, insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften, zu den Investitions- und Bereitstellungskosten geleistet werden.

Schlagworte

Investitionskosten

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2017

Gesetzesnummer

10007732

Dokumentnummer

NOR40047901

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)