§ 3 Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2017

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 180/2023).

§ 3.

Mit dieser Kundmachung tritt die Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates BGBl. II Nr. 187/2013 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2023

Gesetzesnummer

20009818

Dokumentnummer

NOR40191419

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)