materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 94/2012
§ 3.
Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt
- - entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;
- - gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2019
Gesetzesnummer
20007478
Dokumentnummer
NOR40132131
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